Der Jahresabschluss auf Basis einer Einnahme-Überschuss-Rechnung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens und spätestens seit der Veröffentlichung im Unternehmensregister der Beweis Ihres Geschäftserfolges.

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung und gestiegener Ansprüche durch Basel II und der Banken erstellen wir die Jahresabschlüsse zusammen mit erforderlichen Analysen und Bescheinigungen wie Plausibilitätsbeurteilungen.
Da der Jahresabschluss die Grundlage für die steuerlichen Konsequenzen bildet, nehmen wir uns ausreichend Zeit, die Unterlagen zu besprechen und Strategien für die wirtschaftliche und steuerliche Zukunft zu entwickeln.

Unsere Leistungen im Detail:

  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
  • Erstellung und Pflege des Anlageverzeichnisses
  • Erläuterungen zu den Gewinnermittlungen
  • Erstellung von Mehrjahresvergleichen
  • Erstellung eines Anhangs für Kapitalgesellschaften
  • Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichtes
  • Führung der Kapitalkonten bei Personengesellschaften
  • Individuelle Jahresabschlussbesprechungen
  • Offenlegung im Bundesanzeiger, soweit gesetzlich vorgeschrieben