Die Bundesregierung erleichtert die Beantragung von Kurzarbeitergeld


Wann können Unternehmen Kurzarbeit beantragen?


Wenn Unternehmen wirtschaftliche Einbußen verzeichnen und sie
Ihre Angestellten nicht mehr in der jetzigen Form beschäftigen können.
Die Kurzarbeit ist die Lösung, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung
vermeiden möchte und den Angestellten weiterhin in seinem Betrieb
beschäftigen möchte.

Was bedeutet Kurzarbeit für die Arbeitnehmer?

Die Beschäftigten arbeiten für einen bestimmten Zeitraum weniger als die vereinbarte Arbeitszeit. Es ist sogar möglich, dass die tägliche
Arbeitszeit auf 0 Stunden herabgestuft wird und der Arbeitnehmer seiner
Tätigkeit komplett fern bleiben kann. Der Verdienstausfall der
Arbeitnehmer wird durch Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit
teilweise ausgeglichen.

Was wurde im Rahmen der Corona-Krise für Deutschland beschlossen?


Der Bundestag hat am Freitag, 13. März 2020 beschlossen, dass
der Zugang zu Kurzarbeitergeld für alle Beteiligten erleichtert wird.
Diese Sonderregelung für den vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld
ist zunächst bis zum 31.12.2021 beschränkt. Vorübergehend gelten
folgende Regelungen:

Es müssen keine Minusstunden aufgebaut werden

Kurzarbeitergeld wird bereits gezahlt, wenn 10 Prozent der Beschäftigten

wegen des Arbeitsausfalls vom Entgeltausfall betroffen sind. Zuvor galt
dies erst ab einem Ausfall von einem Drittel der Beschäftigten.

Der Staat erstattet die Sozialversicherungsaufwendungen vollständig

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Kurzarbeit beantragt werden kann?


Insgesamt müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein, um Kurzarbeit zu beantragen:
Aufträge) haben oder durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. Brand der
Betriebsstätte) zustande kommen. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wurde der Zugang zu Kurzarbeitergeld wie folgt erleichtert: Auf
den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden vor Zahlung des
Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden
können.

Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Es ist auch möglich, das
Kurzarbeitergeld nur für einzelne Abteilungen zu beantragen.
melden. Das ist online oder über einen Vordruck der Arbeitsagenturen
möglich. Die Anzeige für das Kurzarbeitergeld muss innerhalb des lfd.
Monats gestellt werden. Der Antrag auf Erstattung muss innerhalb von 3
Monaten gestellt werden. Zuständig ist die Agentur, in deren Bezirk die
für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Die Frist
beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Tage liegen, für die
Kurzarbeitergeld beantragt wird.

  1. Erheblicher Arbeitsausfall und Entgeltausfall: Der Arbeitsausfall muss entweder wirtschaftliche Gründe (z.B. keine
  2. Sozialversicherungspflicht: Für die Beantragung ist es erforderlich, dass ein sozialversicherungspflichtiges
  3. Beantragung bei der Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung muss Kurzarbeit schriftlich
  4. Persönliche Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst worden sein.

Wie lange kann man Kurzarbeitergeld beziehen?


Die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate, kann aber durch
Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis
zu 24 Monate verlängert werden.


Die Bezugshöhe für die Berechnung ist der entsprechende
Nettoentgeltausfall. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des entfallenden
Nettoentgelts. Sind Haushalte mit mindestens einem Kind betroffen,
erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 %.

Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld?


Die Arbeitsagentur zahlt Kurzarbeitergeld nur für ausgefallene
Arbeitsstunden. Normalerweise müssen Arbeitgeber die Kosten für die
Kurzarbeit mittragen – in Form von 80 % der Sozialversicherungsbeiträge
für das ausgefallene Bruttoentgelt (AG- und AN-Anteil der KV/PV/RV;
keine AV). Im Zuge der Corona-Krise hat der Bund nun beschlossen, dass
der Staat die Sozialbeiträge, die für die Ausfallstunden anfallen,
vollständig übernimmt.

Welche Kosten ergeben sich für den Arbeitgeber?

Zunächst muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter darüber
informieren, dass aufgrund der aktuellen Situation eine Kurzarbeit
unausweichlich ist. Anschließend kann der Betrieb den Antrag bei der
zuständigen Arbeitsagentur stellen. Diese prüft die Gründe und bewilligt
das Kurzarbeitergeld, wenn die vier Voraussetzungen erfüllt sind. Zur
Erleichterung kann die Beantragung auch Online über die Webseite der
Arbeitsagentur erfolgen. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt zzgl. der
KUG-Stunden an den Arbeitnehmer aus.

Wie und wo kann ich Kurzarbeit beantragen?

Link für die Anmeldung von Kurzarbeitergeld:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall